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Artikel-Nr.: 120-125.27
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Zulassung: ohne
TÜV-Abnahme DE: nicht möglich (nur für den Motorsport)
Material: aluminierter Stahl
Herstellernummer: 120-125/27
EAN: 5907467258041
Beispielfoto(s) / Abbildung ähnlich
für:
Opel Vectra C (1.6 16V 74kW, Schrägheck) 2002-2008
Opel Vectra C (1.8 16V 81/90kW, Schrägheck) 2002-2008
Opel Vectra C (2.2 16V 108kW, Schrägheck) 2002-2008
Opel Vectra C (2.0 DTi 74kW, Schrägheck) 2002-2008
Opel Vectra C (2.2 DTi 86/92kW, Schrägheck) 2002-2008
Dieser Sportauspuff ersetzt den serienmäßigen Endschalldämpfer.
Opel Vectra C (1.6 16V 74kW, Schrägheck) 2002-2008
Opel Vectra C (1.8 16V 81/90kW, Schrägheck) 2002-2008
Opel Vectra C (2.2 16V 108kW, Schrägheck) 2002-2008
Opel Vectra C (2.0 DTi 74kW, Schrägheck) 2002-2008
Opel Vectra C (2.2 DTi 86/92kW, Schrägheck) 2002-2008
Dieser Sportauspuff ersetzt den serienmäßigen Endschalldämpfer.
WICHTIGER HINWEIS
Ersatzrohre und Attrappen sind nur für straßenverkehrsfremde Zwecke gedacht und im Bereich der Straßenverkehrsordnung nicht zugelassen. Auspuffteile wie komplette Schalldämpferanlagen, Vor-, Mittel- oder Endschalldämpfer sowie Katalysatoren OHNE EG-Genehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Teilegutachten können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sowie zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Bei Katalysator-Ersatzrohren sowie Attrappen droht eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung sowie eine eventuelle Ermittlung von Seiten der Umweltbehörde. Generell gilt: Änderungen an einem Fahrzeug, die das Geräuschverhalten verschlechtern, führen nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und sind nicht im Bereich der Straßenverkehrsordnung zulässig.
Ersatzrohre und Attrappen sind nur für straßenverkehrsfremde Zwecke gedacht und im Bereich der Straßenverkehrsordnung nicht zugelassen. Auspuffteile wie komplette Schalldämpferanlagen, Vor-, Mittel- oder Endschalldämpfer sowie Katalysatoren OHNE EG-Genehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Teilegutachten können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sowie zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Bei Katalysator-Ersatzrohren sowie Attrappen droht eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung sowie eine eventuelle Ermittlung von Seiten der Umweltbehörde. Generell gilt: Änderungen an einem Fahrzeug, die das Geräuschverhalten verschlechtern, führen nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und sind nicht im Bereich der Straßenverkehrsordnung zulässig.
Hinweis(e):
Ausschnitt in Stossstange notwendig
Ausschnitt in Stossstange notwendig
Hersteller "Ulter Sport"
Angaben zum Hersteller (Informationspflichten zur GPSR Produktsicherheit):
Ulter-Sport Sp. z o.o.
ul. Wyzwolenia 24
34-350 Węgierska Górka
Polen
Tel. +48-338-604950
ulter@ulter.com.pl
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Polen
Tel. +48-338-604950
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