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Artikel-Nr.: 55.0036.00
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Zulassung: ohne
TÜV-Abnahme DE: nicht möglich (nur für den Motorsport)
Material: Edelstahl
Herstellernummer: 55.0036.00
EAN: 8052049379090
Beispielfoto(s) / Abbildung ähnlich
techn. Info: Rohr-Außendurchmesser 60
für:
Subaru Impreza Mk2 (GD / GG) AWD 2.0 I WRX 4P/Compact Wagon (160Kw) 04/2001 - 12/2007
Subaru Impreza Mk2 (GD / GG) AWD 2.0 STi 4P/Compact Wagon (195Kw) 03/2002 - 12/2007
Subaru Impreza Mk2 (GD / GG) AWD 2.5 STi (280Hp) 2006 - 12/2007
zu installieren in Komination mit 55.0035.00
Subaru Impreza Mk2 (GD / GG) AWD 2.0 I WRX 4P/Compact Wagon (160Kw) 04/2001 - 12/2007
Subaru Impreza Mk2 (GD / GG) AWD 2.0 STi 4P/Compact Wagon (195Kw) 03/2002 - 12/2007
Subaru Impreza Mk2 (GD / GG) AWD 2.5 STi (280Hp) 2006 - 12/2007
zu installieren in Komination mit 55.0035.00
WICHTIGER HINWEIS
Ersatzrohre und Attrappen sind nur für straßenverkehrsfremde Zwecke gedacht und im Bereich der Straßenverkehrsordnung nicht zugelassen. Auspuffteile wie komplette Schalldämpferanlagen, Vor-, Mittel- oder Endschalldämpfer sowie Katalysatoren OHNE EG-Genehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Teilegutachten können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sowie zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Bei Katalysator-Ersatzrohren sowie Attrappen droht eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung sowie eine eventuelle Ermittlung von Seiten der Umweltbehörde. Generell gilt: Änderungen an einem Fahrzeug, die das Geräuschverhalten verschlechtern, führen nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und sind nicht im Bereich der Straßenverkehrsordnung zulässig.
Ersatzrohre und Attrappen sind nur für straßenverkehrsfremde Zwecke gedacht und im Bereich der Straßenverkehrsordnung nicht zugelassen. Auspuffteile wie komplette Schalldämpferanlagen, Vor-, Mittel- oder Endschalldämpfer sowie Katalysatoren OHNE EG-Genehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Teilegutachten können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sowie zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Bei Katalysator-Ersatzrohren sowie Attrappen droht eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung sowie eine eventuelle Ermittlung von Seiten der Umweltbehörde. Generell gilt: Änderungen an einem Fahrzeug, die das Geräuschverhalten verschlechtern, führen nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und sind nicht im Bereich der Straßenverkehrsordnung zulässig.
Hinweis(e):
kompatibel mit der Serienanlage.
kompatibel mit der Serienanlage.
Hersteller "Ragazzon"
Angaben zum Hersteller (Informationspflichten zur GPSR Produktsicherheit):
Ragazzon S.r.l.
Via Dei Colli 29/33
31058 Susegana (TV)
Italien
Tel. +39-0438-73523
info@ragazzon.it
Via Dei Colli 29/33
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Italien
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