H&R Hinweis 2

Bei diesem Fahrzeug ist eine Eintragung nach §21 StVZO (2%-Regel) möglich. Bei serienmässiger Einpresstiefe sind ca. 30 mm pro Achse möglich.
Die Abnahme erfolgt bei einer zugelassenen Prüforganisation. Änderungen von KFZ-Brief und KFZ-Schein sind beim StVA erforderlich.