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Artikel-Nr.: 50.1153.80
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Zulassung: ohne
TÜV-Abnahme DE: nicht möglich (nur für den Motorsport)
Material: Edelstahl
Herstellernummer 50.1153.80
EAN: 8056234786014
Beispielfoto(s) / Abbildung ähnlich
techn. Info: vergrößerter Rohrdurchmesser 70 mm
für:
Audi TT RS (typ 8J) 2.5TFSI (250kW) ab 2009
Die Installation auf den Serienmittelschalldämpfer oder auf den Ragazzon Mittelschaldämpfer erfordert den im Katalog gelisteten Adapter, welcher separat zu bestellen ist.
Audi TT RS (typ 8J) 2.5TFSI (250kW) ab 2009
Die Installation auf den Serienmittelschalldämpfer oder auf den Ragazzon Mittelschaldämpfer erfordert den im Katalog gelisteten Adapter, welcher separat zu bestellen ist.
WICHTIGER HINWEIS
Ersatzrohre und Attrappen sind nur für straßenverkehrsfremde Zwecke gedacht und im Bereich der Straßenverkehrsordnung nicht zugelassen. Auspuffteile wie komplette Schalldämpferanlagen, Vor-, Mittel- oder Endschalldämpfer sowie Katalysatoren OHNE EG-Genehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Teilegutachten können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sowie zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Bei Katalysator-Ersatzrohren sowie Attrappen droht eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung sowie eine eventuelle Ermittlung von Seiten der Umweltbehörde.Generell gilt:Änderungen an einem Fahrzeug, die das Geräuschverhalten verschlechtern, führen nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und sind nicht im Bereich der Straßenverkehrsordnung zulässig.
Ersatzrohre und Attrappen sind nur für straßenverkehrsfremde Zwecke gedacht und im Bereich der Straßenverkehrsordnung nicht zugelassen. Auspuffteile wie komplette Schalldämpferanlagen, Vor-, Mittel- oder Endschalldämpfer sowie Katalysatoren OHNE EG-Genehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Teilegutachten können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sowie zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Bei Katalysator-Ersatzrohren sowie Attrappen droht eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung sowie eine eventuelle Ermittlung von Seiten der Umweltbehörde.Generell gilt:Änderungen an einem Fahrzeug, die das Geräuschverhalten verschlechtern, führen nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und sind nicht im Bereich der Straßenverkehrsordnung zulässig.
Hersteller "Ragazzon"
Angaben zum Hersteller (Informationspflichten zur GPSR Produktsicherheit):
Ragazzon S.r.l.
Via Dei Colli 29/33
31058 Susegana (TV)
Italien
Tel. +39-0438-73523
info@ragazzon.it
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Italien
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