Friedrich Gruppe A Mittelschalldämpferersatzrohr

Gr.A Mittelschalldämpferersatzrohr
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  • 941403-MR
  • Edelstahl
  • ohne
  • nicht möglich (nur für den Motorsport)
  • 1 Stück
für: VW Corrado - Bj. 88-07/91 bis Fahrgestell-Nr. 50-M-021000 1.8l 16V 100kW / 1.8l G60 118kW... mehr
Friedrich Gruppe A Mittelschalldämpferersatzrohr
  • nur passend mit einer vorhandenen Gruppe A Friedrich Anlage

  • für:
    VW Corrado - Bj. 88-07/91 bis Fahrgestell-Nr. 50-M-021000
    1.8l 16V 100kW / 1.8l G60 118kW
    VW Golf II - Bj. 83-92
    1.3l 40kW / 1.6l 51/53/55kW/ 1.6l D 40kW / 1.6l TD 44/51/59kW / 1.8l 62/66/79/82kW / 1.8l 16V 95/102kW / 1.8l G60 118kW
    VW Jetta II - Bj. 83-92
    1.3l 40kW / 1.6l 51/53/55kW/ 1.6l D 40kW / 1.6l TD 44/51/59kW / 1.8l 62/66/79/82kW / 1.8l 16V 95/102kW

    WICHTIGER HINWEIS

    Ersatzrohre und Attrappen sind nur für straßenverkehrsfremde Zwecke gedacht und im Bereich der Straßenverkehrsordnung nicht zugelassen. Auspuffteile wie komplette Schalldämpferanlagen, Vor-, Mittel- oder Endschalldämpfer sowie Katalysatoren OHNE EG-Genehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Teilegutachten können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sowie zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Bei Katalysator-Ersatzrohren sowie Attrappen droht eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung sowie eine eventuelle Ermittlung von Seiten der Umweltbehörde.

    Generell gilt:
    Änderungen an einem Fahrzeug, die das Geräuschverhalten verschlechtern, führen nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und sind nicht im Bereich der Straßenverkehrsordnung zulässig.