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- Artikel-Nr.: 941400-VR
- Material: Edelstahl
- Zulassung: ohne
- TÜV-Abnahme DE: nicht möglich (nur für den Motorsport)
- Liefermenge: 1 Stück
VW Corrado Bj. 07/91-95 ab Fahrgestell-Nr. 50-N-0000001
1.8l 16V 100kW / 1.8l G60 118kW / 2.0l 85kW / 2.0l 16V 100kW / 2.9l VR6 140kW
VW Golf III und Cabrio Bj. 91-98 / Golf IV Cabrio Bj. 98-2002
1.4l 44kW / 1.6l 55/74kW / 1.8l 55/66kW / 1.9l D 47kW / 1.9l SDI 47kW / 1.9l TD 55kW / 1.9l TDI 66/81kW / 2.0l 85kW / 2.0l 16V 110kW
VW Golf III Bj. 91-97
2.8l VR6 128kW
VW Golf III Variant / Vento Bj. 92-99
1.4l 44kW / 1.6l 55/74kW / 1.8l 55/66kW / 1.9l D 47kW / 1.9l SDI 47kW / 1.9l TD 55kW / 1.9l TDI 66/81kW / 2.0l 85kW
VW Golf III Variant / Vento Bj. 92-99
2.8l VR6 128kW
WICHTIGER HINWEIS
Ersatzrohre und Attrappen sind nur für straßenverkehrsfremde Zwecke gedacht und im Bereich der Straßenverkehrsordnung nicht zugelassen. Auspuffteile wie komplette Schalldämpferanlagen, Vor-, Mittel- oder Endschalldämpfer sowie Katalysatoren OHNE EG-Genehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Teilegutachten können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sowie zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Bei Katalysator-Ersatzrohren sowie Attrappen droht eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung sowie eine eventuelle Ermittlung von Seiten der Umweltbehörde.
Generell gilt:
Änderungen an einem Fahrzeug, die das Geräuschverhalten verschlechtern, führen nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und sind nicht im Bereich der Straßenverkehrsordnung zulässig.